Die aktuelle Aufnahmepraxis

Wer nimmt Flüchtlinge auf?

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Wie viele Flüchtlinge werden aufgenommen?

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Welche Flüchtlinge werden aufgenommen?

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Wie läuft die Aufnahme praktisch ab?

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Wer nimmt Flüchtlinge auf?

Eine ganze Reihe von Staaten betreiben seit Jahrzehnten Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge ("Resettlement"- oder "Neuansiedlungsprogramme") auf freiwilliger Basis. Diese Programme werden vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in Kooperation mit den aufnahmebereiten Staaten organisiert. Die traditionellen Resettlement-Staaten sind die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Norwegen, und Schweden. Vor allem die USA betreiben neben dem UNHCR-vermittelten Resettlement auch eigene zusätzliche Programme, über die jährlich etwa 20.000 bis 30.000 Menschen in den USA Aufnahme finden. In den letzten Jahren haben eine Reihe weiterer Staaten Neuansiedlungsprogramme eingerichtet, beispielsweise Brasilien, Chile, Irland, Island und Großbritannien. Weitere, auch europäische Staaten diskutieren ihre Einrichtung.

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Wie viele Flüchtlinge werden über Resettlementprogramme aufgenommen?

Der derzeitige Umfang des Resettlements nimmt sich mit Blick auf die Weltflüchtlingssituation vergleichsweise gering aus: Weltweit stehen etwa 70.000 Plätze für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen zur Verfügung, davon im Jahre 2007 knapp 50.000 für die Aufnahme von besonders verletzlichen Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement-Programmen des UNHCR. Dabei sind es vor allem die USA sowie Australien und Kanada, die in größerem Umfang Flüchtlinge aufnehmen.

Derzeit kann UNHCR nur die dringendsten Fälle in Aufnahmestaaten vermitteln – der Aufnahmebedarf von Flüchtlingen, die zum Teil seit Jahren in Erstzufluchtsländern ausharren und auf ihre „Abnehmer“ warten, ist weit größer. Bei der Neuansiedlung versucht UNHCR deshalb, auch strategisch vorzugehen und bestimmte Flüchtlinge oder Flüchtlingsgruppen vordringlich in Aufnahmeprogrammen unterzubringen, die Auslöser oder Teil von politischen Konflikten zwischen Staaten sind. Bezogen auf die Situation der Betroffenen befindet sich UNHCR in der schwierigen Rolle – wie ein Notarzt in einer Katastrophensituation – entscheiden zu müssen, welche akut zu behandelnden Fälle am dringlichsten sind.

 

Der Bedarf ist also bei Weitem nicht gedeckt. Allein im Jahr 2008 fordert UNHCR etwa 155.000 Resettlementplätze von den Staaten ein. Für das Jahr 2009 ist sogar eine Steigerung der Zahl der von UNHCR erhofften Resettlementplätze auf etwa eine halbe Million zu erwarten.

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Welche Flüchtlinge werden aufgenommen?


Bedingung für die Aufnahme ist grundsätzlich, dass UNHCR vor Ort eine Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkennt. Darüber hinaus vermittelt UNHCR nur solche Flüchtlinge an Resettlementstaaten, bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde. Dazu zählen vor allem Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge sowie kranke Personen, die im Erstzufluchtsstaat nicht adäquat behandelt werden. Zu besonders Schutzbedürftigen gehören auch Frauen, die in den Erstzufluchtsstaaten häufig besonderen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere wenn sie in einem Lager leben, allein stehend oder allein erziehend sind. Personen, die ebenfalls bevorzugt für eine Neuansiedlung in Frage kommen, sind Minderjährige oder ältere Flüchtlinge sowie Personen, die bereits Familienangehörige in den Resettlement-Staaten haben.

Flüchtlinge, die eigenständig den Weg zum Beispiel in ein europäisches Land geschafft haben, werden in der Regel von einem Neuansiedlungsprogramm nicht erfasst, sondern müssen, um Schutz zu finden, ein Asylverfahren in Europa erfolgreich durchlaufen.

Einige Staaten wie USA, Australien oder Kanada nehmen neben dem eigentlichen Resettlement Flüchtlinge im Rahmen humanitärer Aktionen oder aufgrund familiärer Bindungen auf. Auch in Schweden ist die Neuansiedlung nicht auf Flüchtlinge beschränkt, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Auch Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge oder Opfer anderer, nicht an eines der in der Genfer Konvention genannten Merkmale anknüpfenden Menschenrechtsverletzungen können Aufnahme finden.

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Wie läuft die Aufnahme praktisch ab?

Die Staaten, die sich mit Resettlement-Programmen am internationalen Flüchtlingsschutz beteiligen, legen auf freiwilliger Basis jährlich die Aufnahmequoten sowie die dabei zu begünstigenden Personengruppen fest.

UNHCR-Vertreter schlagen den Staaten dann in der Regel individuell die Flüchtlinge vor, die für eine Aufnahme empfehlen. Letztendlich können die Aufnahmestaaten selbst entscheiden, ob eine vom UNHCR vorgeschlagene Person Aufnahme findet oder nicht. Kritisch betrachten wir das Verfahren, mit dem manche Aufnahmestaaten sich „ihre“ Flüchtlinge auswählen: Sie begnügen sich nicht mit den von UNHCR übermittelten Resettlement-Dossiers, sondern führen zusätzliche Auswahlmissionen in den Erstzufluchtstaaten oder Anhörungen der Flüchtlinge durch. Dabei lassen sie auch eigene politische Interessen mit einfließen und berücksichtigen zum Beispiel vorhandene Sprachkenntnisse, den Gesundheitszustand, berufliche Fähigkeiten oder politische Orientierungen. Die Gefahr besteht, dass bei solchen Auswahlkriterien besonders schutzbedürftige Gruppen von Flüchtlingen (Kranke, Alte, Schwerbehinderte usw.) unberücksichtigt bleiben.

Wenn ein Staat der Neuansiedlung einer bestimmten Person zustimmt, wird - meist mit Hilfe des UNHCR - die Ausreise aus dem Erstzufluchtsland in den Aufnahmestaat organisiert. Weil Flüchtlinge naturgemäß häufig nicht über Personal- oder Reiseausweise verfügen, kann sich eine solche Ausreise im Hinblick auf die passrechtlichen Bestimmungen schwierig gestalten und einige Wochen oder Monate dauern. Manche Staaten organisieren schon vor der Ausreise erste Orientierungshilfen oder Sprachkurse für die Betroffenen. In den meisten Resettlementstaaten erhalten die aufgenommen Flüchtlinge umgehend einen Flüchtlingsstatus, Integrationshilfen und weitgehende soziale Rechte.

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